Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin
Ersetzt V 806-22-1-12 v. 25.1.2006 I 255 (HolzMAusbV 2006)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Zwischenprüfung
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Abschnitt 3 Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 1 Allgemeines
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Unterabschnitt 2 Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen
- § 12 Prüfungsbereiche
- § 13 Prüfungsbereich Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils
- § 14 Prüfungsbereich Fertigungstechnik
- § 15 Prüfungsbereich Maschinen- und Anlagentechnik
- § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 3 Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen
- § 18 Prüfungsbereiche
- § 19 Prüfungsbereich Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens
- § 20 Prüfungsbereich Fertigungstechnik
- § 21 Prüfungsbereich Maschinen- und Anlagentechnik
- § 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 4 Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen
- § 24 Prüfungsbereiche
- § 25 Prüfungsbereich Montieren eines Innenausbaus oder eines Bauelementes
- § 26 Prüfungsbereich Montagetechnik
- § 27 Prüfungsbereich Maschinentechnik
- § 28 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 29 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
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Abschnitt 4 Zusatzqualifikation CAD- und CNC-Technik Holz
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Abschnitt 5 Schlussvorschriften