§ 2 HolzbInstrmMAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
📖
↗ Links
Der Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.