§ 6 HNS-MittV

Form der Mitteilung nach § 7 Absatz 2 des HNS-Gesetzes

📖
Die Mitteilung muss
1.
schriftlich auf dem Vordruck erfolgen, der auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* bereitgestellt ist, oder
2.
elektronisch über das Online-Formular erfolgen, das auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* bereitgestellt ist.

Suchhilfen: Online-Formular HNS, Meldeformular HNS, Benachrichtigung nach HNS‑Gesetz, Form der Meldung, nachrichtigung