§ 35 HkRNDV
Verfall von Regionalnachweisen
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Die Registerverwaltung erklärt Regionalnachweise für verfallen, wenn sie nicht spätestens 24 Kalendermonate nach dem Ende des Erzeugungszeitraums entwertet worden sind. Eine Verwendung der verfallenen Regionalnachweise ist untersagt.
Suchhilfen: Regionalnachweis verfallen, Energiezertifikat Ablauf, Nachweis Entwertung Frist, Strom Herkunftsnachweis Verfall, Erneuerbare Zertifikate Ablauf, Regionalnachweis ungültig, Nachweis Nutzung verboten, fallen, wertung, boten