Verordnung über die Art der Daten, die nach § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes zur Grenzfahndung und zur grenzpolizeilichen Beobachtung gespeichert werden dürfen

Grenzfahndungsdatenverordnung

GFDV · Ausfertigung: 15. Februar 2023 · 5 Einzelnormen

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