Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Zwischenprüfung
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Abschnitt 3 Gesellen- oder Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 1 Allgemeines
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Unterabschnitt 2 Fachrichtung Goldschmieden
- § 12 Prüfungsbereiche
- § 13 Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“
- § 14 Prüfungsbereich „Technologie“
- § 15 Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
- § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
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Unterabschnitt 3 Fachrichtung Silberschmieden
- § 19 Prüfungsbereiche
- § 20 Prüfungsbereich „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“
- § 21 Prüfungsbereich „Technologie“
- § 22 Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
- § 23 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
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Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildungen