§ 125 GNotKG
Verbot der Gebührenvereinbarung
📖
↗ Links
Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam, soweit sich aus der folgenden Vorschrift nichts anderes ergibt.
Verbot der Gebührenvereinbarung
Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam, soweit sich aus der folgenden Vorschrift nichts anderes ergibt.