§ 106 GNotKG

Höchstwert für Anmeldungen zu bestimmten Registern

📖

Bei der Beurkundung von Anmeldungen zu einem in § 105 genannten Register und zum Vereinsregister beträgt der Geschäftswert höchstens 1 Million Euro. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Anmeldungen in einem Beurkundungsverfahren zusammengefasst werden.

Suchhilfen: Kosten Anmeldung Register, Gebühr Höchstwert Notar, Beurkundung Vereinsregister Kosten, Notarkosten Registereintragung, Maximaler Geschäftswert Notar, Gebührenbegrenzung Registeranmeldung, Anmeldegebühr Höchstgrenze, Notargebühr Registereintrag, meldung, urkundung