Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 3 Durchführung der Wahl
- § 15 Ausübung des Wahlrechts
- § 16 Stimmabgabe im Wahlraum
- § 17 Briefwahl
- § 18 Behandlung der Briefwahlstimmen
- § 19 Elektronische Wahl
- § 20 Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 Benachrichtigung der Bewerberinnen
- § 22 Annahme der Wahl
- § 23 Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
- § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 25 Auflösung des Wahlvorstandes
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Abschnitt 4 Sonderregelungen, Übergangsbestimmungen