Inhaltsübersicht GefStoffV

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Abschnitt 1
Zielsetzung, Anwendungsbereich
und Begriffsbestimmungen
§ 1Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Gefahrstoffinformation
§ 3(weggefallen)
§ 4Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
§ 5Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten
§ 5aBesondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen
Abschnitt 3
Gefährdungsbeurteilung
und Grundpflichten
§ 6Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
§ 7Grundpflichten
Abschnitt 4
Schutzmaßnahmen
§ 8Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 9Zusätzliche Schutzmaßnahmen
§ 10Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B
§ 10aBesondere Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B
§ 11Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest
§ 11aAnforderungen an Tätigkeiten mit Asbest
§ 12Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen
§ 13Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle
§ 14Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
§ 15Zusammenarbeit verschiedener Firmen
Abschnitt 4a
Anforderungen an die Verwendung von
Biozid-Produkten einschließlich der Begasung
sowie an Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln
§ 15aVerwendungsbeschränkungen
§ 15bAllgemeine Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten
§ 15cBesondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte
§ 15dBesondere Anforderungen bei Begasungen
§ 15eErgänzende Dokumentationspflichten
§ 15fAnforderungen an den Umgang mit Transporteinheiten
§ 15gBesondere Anforderungen an Begasungen auf Schiffen
§ 15hAusnahmen von Abschnitt 4a
Abschnitt 5
Verbote und Beschränkungen
§ 16Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen
§ 17Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Abschnitt 6
Vollzugsregelungen und
Ausschuss für Gefahrstoffe
§ 18Unterrichtung der Behörde
§ 19Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse
§ 19aAnerkennung ausländischer Qualifikationen
§ 20Ausschuss für Gefahrstoffe
Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 21Chemikaliengesetz – Anzeigen
§ 22Chemikaliengesetz – Tätigkeiten
§ 23(weggefallen)
§ 24Chemikaliengesetz – Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen
§ 25Übergangsvorschrift
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten
Nummer 1Brand- und Explosionsgefährdungen
Nummer 2Partikelförmige Gefahrstoffe
Nummer 3Asbest
Nummer 4Biozid-Produkte und Begasung mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln
Nummer 5Ammoniumnitrat
Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe,
Gemische und Erzeugnisse
Nummer 1(weggefallen)
Nummer 22-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, Benzidin, 4-Nitrobiphenyl
Nummer 3(weggefallen)
Nummer 4Kühlschmierstoffe und Korrosionsschutzmittel
Nummer 5Biopersistente Fasern
Nummer 6Besonders gefährliche krebserzeugende Stoffe
Anhang III
(zu § 12 Absatz 4)
Spezielle Anforderungen
an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden
Nummer 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Nummer 2Tätigkeiten mit organischen Peroxiden