§ 41 GDBNDVerfSchVDV
Prüfungsamt für die Zwischenprüfung
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Die Zwischenprüfung wird vom Prüfungsamt für das Grundstudium am Zentralen Lehrbereich der Hochschule organisiert und durchgeführt.
Prüfungsamt für die Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird vom Prüfungsamt für das Grundstudium am Zentralen Lehrbereich der Hochschule organisiert und durchgeführt.