§ 17 GAPStatV

Auskunftspflicht

📖

Für die Statistik zum Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind die Leitungen der jeweils personalaktenführenden Stellen der in § 15 genannten Institutionen auskunftspflichtig.

Suchhilfen: Personalstatistik melden, Auskunftspflicht Personal, Mitarbeiterdaten melden, Gesundheitsdienst Personalstatistik, Statistikpflicht Öffentlicher Dienst, Meldung Personalzahlen, arbeiterdaten