§ 96 FlurbG
📖
↗ Links
Die Ermittlung des Wertes der Grundstücke ist in einfacher Weise vorzunehmen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse kann mit der Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes (§ 100) verbunden werden.
Suchhilfen: Wert ermitteln, Flurstücksbewertung, Einfaches Bewertungsverfahren, Zusammenlegungsplan Bekanntgabe, Bewertung von Grundstücken, Ermittlung des Bodenwerts, wertungsverfahren, wertung, mittlung