Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
Die V tritt gem. § 18 mit Ablauf des 31.7.2029 außer Kraft
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Zwischenprüfung
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Abschnitt 3 Abschlussprüfung
- § 10 Zeitpunkt
- § 11 Inhalt
- § 12 Prüfungsbereiche
- § 13 Prüfungsbereich „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“
- § 14 Prüfungsbereich „Produkte und Lagerhaltung“
- § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
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Abschnitt 4 Schlussvorschriften