§ 5 FischVergünstV
Muster für Anträge
📖
↗ Links
Die Bundesanstalt kann für Anträge, Meldungen und Erklärungen, die zur Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte notwendig sind, Muster im Bundesanzeiger bekanntmachen und Vordrucke bereitstellen. Soweit die Bundesanstalt Muster bekanntgemacht hat oder Vordrucke bereitstellt, sind diese zu verwenden.
Suchhilfen: Antragsformular Pflicht, Vordruck Nutzung, Bundesanzeiger Muster, Antrag Vorlage, Muster Vordruck