Verordnung über die Gewährung von Vergünstigungen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse
Zuletzt geändert durch Art. 55 G v. 2.8.1994 I 2018
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuständige Stellen
- § 3 Voraussetzungen für die Gewährung der Vergünstigungen
- § 4 Anträge, Forderungen
- § 5 Muster für Anträge
- § 6 Anzeigepflicht gegenüber der Landesstelle
- § 7 Kennzeichnungspflicht bei der Übertragungsprämie
- § 8 Bestandsbuchführung durch Lohnverarbeiter
- § 9
- § 10 Aufbewahrungs- und Duldungspflichten
- § 11 Inkrafttreten
- Schlußformel