Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren
Geändert durch Art. 27 G v. 8.10.2023 I Nr. 272
§§ 11 bis 20 treten gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 dieser V am 17.9.2016 in Kraft
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 1 Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
- § 2 Auswahl und Bestellung der Schlichter
- § 3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter
- § 4 Verfahrenssprache
- § 5 Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
- § 6 Ablehnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens
- § 7 Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
- § 8 Behandlung des Antrags
- § 9 Schlichtungsvorschlag
- § 10 Kosten des Verfahrens
- § 10a Bescheinigung über einen erfolglosen Schlichtungsversuch
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Abschnitt 2 Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen
- § 11 Anerkennung von privaten Schlichtungsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen
- § 12 Anforderungen an die Organisation der Schlichtungsstelle
- § 13 Anforderungen an die Finanzierung der Schlichtungsstelle
- § 14 Vergütung der Schlichter
- § 15 Anforderungen an die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle
- § 16 Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle
- § 17 Änderung der Verfahrensordnung einer Verbraucherschlichtungsstelle
- § 18 Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle
- § 19 Widerruf der Anerkennung
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Abschnitt 3 Berichts- und Informationspflichten
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Abschnitt 4 Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen