Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin
Ersetzt V 806-21-1-299 v. 22.7.2002 I (FeinOAusbV)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7 Inhalt des Teiles 1
- § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
- § 9 Prüfungsbereich „Herstellen von planoptischen Bauteilen“
- § 10 Prüfungsbereich „Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“
- § 11 Inhalt des Teiles 2
- § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 13 Prüfungsbereich „Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“
- § 14 Prüfungsbereich „Fertigungstechnik“
- § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung