§ 17a EZulV

Allgemeine Voraussetzungen

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Beamte und Soldaten erhalten eine monatliche Zulage, wenn sie
1.
zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und
2.
im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten.
Dienst zu wechselnden Zeiten wird geleistet, wenn mindestens viermal im Kalendermonat die Differenz zwischen den Anfangsuhrzeiten zweier Dienste mindestens 7 und höchstens 17 Stunden beträgt. Bereitschaftsdienst gilt nicht als Dienst im Sinne dieser Vorschrift.

Suchhilfen: Nachtdienstzulage beantragen, Zulage für wechselnde Dienstzeiten, Dienst nachts zusätzlich vergütet, Mindeststunden Nachtarbeit, Wechselnde Einsatzzeiten Zulage, Bereitschaft nicht zulagenfähig, antragen, satzzeiten