§ 12 EWIVAG

Zwangsgelder

📖

Geschäftsführer oder Abwickler, die Artikel 25 der Verordnung nicht befolgen, sind hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten; § 14 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünftausend Euro nicht übersteigen.

Suchhilfen: Geschäftsführer Strafe, Abwickler Bußgeld, Verstoß Artikel 25, Geldstrafe bei Nichtbefolgung, Zwangsgeld Höchstbetrag