Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg

EULAKStiftAbkV · Ausfertigung: 20. Dezember 2023 · 4 Einzelnormen

Die V tritt gem. Art. 2 Abs. 2 an dem Tag außer Kraft, an dem das Abkommen außer Kraft tritt

Die V ist gem. Art. 2 Abs. 1 iVm Bek. v. 10.1.2025 II Nr. 23 am 16.12.2024 in Kraft getreten

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