§ 1 ERP-WiPlanErV

Anwendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 auf die Förderung von Gründungen und Nachfolgen gemeinnütziger kleiner und mittlerer Unternehmen

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Die Anwendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 wird im Rahmen der veranschlagten Ansätze auf die Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen von gemeinnützigen kleinen und mittleren Unternehmen ohne Körperschaftsteuerpflicht erstreckt.

Suchhilfen: Gründungsförderung gemeinnützig, Nachfolgeförderung KMU, Unternehmensgründung Unterstützung, Förderung kleine Unternehmen, Fördermittel für gemeinnützige Betriebe, Steuerbefreiung bei Gründung, folgeförderung, nehmensgründung, stützung, nehmen