Verordnung über die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024

ERP-Wirtschaftsplangesetz-2024-Erweiterungsverordnung

ERP-WiPlanErV · Ausfertigung: 4. Juni 2024 · 3 Einzelnormen

Die V tritt gem. § 2 Satz 2 dieser V am Tag der Verkündung des ERPWirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft

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