Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern
Geändert durch Art. 25 G v. 5.7.2021 I 3338
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
- § 4 Feststellung von gleicher oder gleichwertiger Arbeit, benachteiligungsfreie Entgeltsysteme
- § 5 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- § 6 Aufgaben von Arbeitgebern, Tarifvertragsparteien und betrieblichen Interessenvertretungen
- § 7 Entgeltgleichheitsgebot
- § 8 Unwirksamkeit von Vereinbarungen
- § 9 Maßregelungsverbot
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Abschnitt 2 Individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit
- § 10 Individueller Auskunftsanspruch
- § 11 Angabe zu Vergleichstätigkeit und Vergleichsentgelt
- § 12 Reichweite
- § 13 Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
- § 14 Verfahren bei tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern
- § 15 Verfahren bei nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern
- § 16 Öffentlicher Dienst
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Abschnitt 3 Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit
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Abschnitt 4 Berichtspflichten für Arbeitgeber
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Abschnitt 5 Evaluation, Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, Übergangsbestimmungen