§ 3 EBeV 2022

Entbehrlichkeit des Überwachungsplans

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Für die Periode 2021 und 2022 entfallen die Pflichten nach § 6 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zur Übermittlung und Genehmigung eines Überwachungsplans oder eines vereinfachten Überwachungsplans.

Suchhilfen: Überwachungsplan entfallen, Pflicht zur Übermittlung wegfallen, Monitoringplan Befreiung, Emissionshandelsberichtspflicht Wegfall, Pflicht zur Genehmigung entfallen, fallen, mittlung, freiung