§ 2 DPAGÜbertrAnO
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Der Service Niederlassung Post & Paket in Darmstadt wird die Befugnis übertragen, von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen abzusehen, soweit die Überzahlung im Einzelfall den Betrag von ursprünglich 5 000 Euro nicht übersteigt.
Suchhilfen: Überzahlung zurückerhalten, Bezüge zu viel zurückfordern, Rückerstattung aus Billigkeitsgründen, Dienststelle Rückzahlung, Beihilfe Überzahlung begrenzen, zahlung, erhalten, grenzen