§ 32 DHRV

Übergangsvorschriften

📖

Diese Verordnung gilt auch für die Erhebung von Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die bis zum 31. Juli 2019 bereits beantragt wurden, aber noch nicht vollständig erbracht sind.

Suchhilfen: Gebühren für beantragte Leistungen, Gebührenübergangsbestimmungen