Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2006 I 152;
Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 16 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
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Inhalt
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Erster Abschnitt Allgemeines
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Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften für Meldungen der Arbeitgeber
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Erster Unterabschnitt Meldungen
- § 6 Anmeldung
- § 7 Sofortmeldung
- § 8 Abmeldung
- § 8a Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses
- § 9 Unterbrechungsmeldung
- § 10 Jahresmeldung
- § 11 Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
- § 11a Meldungen von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen
- § 11b Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung auf Anforderung der Einzugsstelle
- § 12 Sonstige Meldungen
- § 13 Meldungen für geringfügig Beschäftigte
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Zweiter Unterabschnitt Korrektur von Meldungen
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Dritter Abschnitt Meldungen der Arbeitgeber durch Datenübertragung
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Erster Unterabschnitt Allgemeines
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Zweiter Unterabschnitt Systemprüfung
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Dritter Unterabschnitt Durchführung der Datenübertragung
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Vierter Abschnitt Beitragsnachweisverfahren
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Fünfter Abschnitt Sonderregelungen
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Sechster Abschnitt Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
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Siebter Abschnitt Meldung von Entgeltersatzleistungen, Anrechnungszeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung und Zeiten des Bezugs von Übergangsgebührnissen
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Achter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
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Neunter Abschnitt Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge