III. DBPDirWid/BVtrAnO
Schlußvorschriften
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 25. September 1979 (BGBl. I S. 1669) insoweit außer Kraft.
Suchhilfen: Außer Kraft setzen, Schlussbestimmungen, Verordnung abschließen, ordnung, schließen