III. DBPDirWid/BVtrAnO

Schlußvorschriften

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 25. September 1979 (BGBl. I S. 1669) insoweit außer Kraft.

Suchhilfen: Außer Kraft setzen, Schlussbestimmungen, Verordnung abschließen, ordnung, schließen