§ 1 DüngMProbV
Sachlicher Anwendungsbereich
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Für die Untersuchung von Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel gekennzeichnet sind, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln im Rahmen der amtlichen Überwachung (§ 12 Abs. 1 des Düngegesetzes) werden nach dieser Verordnung die Proben genommen und die Analysen durchgeführt.
Suchhilfen: Düngemittel Probe nehmen, Bodenhilfsstoff Analyse, Kultursubstrat Untersuchung, Pflanzenhilfsmittel Kontrolle, nicht EG gekennzeichnete Düngemittel, amtliche Überwachung Dünger, suchung, wachung