§ 12 DöKVAG

Beschwerde gegen Ablehnung der Anordnung

Wird die Anordnung abgelehnt, findet die Beschwerde statt. Die Beschwerde kann der Masseverwalter auch einlegen, wenn das österreichische Konkursgericht um die Anordnung ersucht hat. Zu Protokoll der Geschäftsstelle können auch Anträge gestellt und Erklärungen abgegeben werden.

Suchhilfen: Beschwerde gegen Ablehnung, Anordnung anfechten, Masseverwalter Beschwerde einlegen, Konkursgericht Anordnung beantragen, Ablehnung rechtlich prüfen, Rechtsmittel im Konkursverfahren, Antrag auf Aufhebung der Anordnung, lehnung, ordnung, fechten, legen, antragen, hebung