Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
Zuletzt geändert durch Art. 18 G v. 20.12.2011 I 2854
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Inhalt
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Erster Abschnitt Vorschriften für deutsche Konkursverfahren
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Zweiter Abschnitt Vorschriften für die Unterstützung österreichischer Konkursverfahren
- § 5 Eintragungen in öffentliche Bücher oder Register
- § 6 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
- § 7 Löschung einer Eintragung auf Ersuchen des österreichischen Gerichts
- § 8 Löschung einer Eintragung auf Antrag
- § 9 Eintragung in das Patentregister
- § 10 Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung
- § 11 Anordnung von Zwangsmaßnahmen
- § 12 Beschwerde gegen Ablehnung der Anordnung
- § 13 Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung
- § 14 Anwendung der Zivilprozeßordnung
- § 15 Haft des Schuldners
- § 16 Postsperre
- § 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 18 Zuständigkeit für die eine Vormerkung betreffende einstweilige Verfügung
- § 19 Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichische Entscheidungen
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Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften
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Vierter Abschnitt Vergleichs-(Ausgleichs-)verfahren
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Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften