Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
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Inhalt
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 3 Vorschriften über die Abgabe von Biozid-Produkten
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Abschnitt 4 Vorschriften über die Zulassung von Biozid-Produkten
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Abschnitt 5 Mitteilungspflicht
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Abschnitt 6 Schlussbestimmungen