Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Neugefasst durch Bek. v. 1.3.1994 I 358;
zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.5.2026 I Nr. 150
Änderung durch Art. 8 G v. 26.6.2026 I Nr. 195 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
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Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
- § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
- § 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- § 5 Versagung der Erlaubnis
- § 6 Sachkenntnis
- § 7 Antrag
- § 8 Entscheidung
- § 9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
- § 10 Rücknahme und Widerruf
- § 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
- § 10b Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen
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Dritter Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
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Fünfter Abschnitt Vorschriften für Behörden
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Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
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Siebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
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Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 39 Übergangsregelung
- § 39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- (XXXX) §§ 40 und 40a (gegenstandslos)
- § 41
- Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)
- Anlage II (zu § 1 Abs. 1) (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel)
- Anlage III (zu § 1 Abs. 1) verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel