§ 13 BTBRGGO
Außerkrafttreten
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Diese Geschäftsordnung tritt, wenn Bundestag oder Bundesrat ihre Aufhebung beschließen, sechs Monate nach der Beschlußfassung außer Kraft, es sei denn, daß der Bundestag vorher mit Zustimmung des Bundesrates eine Änderung beschließt.
Suchhilfen: Geschäftsordnung aufheben, Regelwerk kündigen, Gesetzesauslauf, Aufhebung der Geschäftsordnung, Änderung vor Aufhebung, Beschluss zur Aufhebung, heben, hebung