Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Antragsverfahren
- § 3 Vorlage und Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Beweismitteln
- § 4 Prüfkriterien, Anforderungen, sachliche Geltungsbereiche
- § 5 Form der Entscheidungen; Anhörungspflicht
- § 6 Mitwirkungsobliegenheit des Antragstellers
- § 7 Veröffentlichung von Zertifikaten und Anerkennungen
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Abschnitt 2 Zertifizierung von informationstechnischen Produkten oder Komponenten, informationstechnischen Systemen sowie Schutzprofilen
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Abschnitt 3 Zertifizierung von Personen
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Abschnitt 4 Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern
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Abschnitt 5 Anerkennung von sachverständigen Stellen
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Abschnitt 6 Nebenbestimmungen
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Abschnitt 7 Schlussbestimmungen