§ 9 BRSekrHausO
Bußgeld- und Strafbestimmungen
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Anordnungen kann unter den Voraussetzungen von § 106b des Strafgesetzbuches oder von § 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Suchhilfen: Bußgeld verhängen, Ordnungswidrigkeit ahnden, Verstoß Strafgesetz, Strafanzeige stellen, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeit verfolgen, Strafrechtliche Sanktion, Bußgeldtat, hängen, folgen