Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

BPräsAmtsbezAnO 1985-01 · Lesemodus · 1 Normen am Stück

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst
- als der ständige Vertreter des Amtschefs -