Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst
Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst
- - als der ständige Vertreter des Amtschefs -