Inhaltsübersicht BmAusV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2

Zwischenprüfung
§ 7Ziel und Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereich Vorarbeiten zur Herstellung eines Bogens
Abschnitt 3

Gesellenprüfung
§ 10Ziel und Zeitpunkt
§ 11Inhalt
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich Herstellen eines spielfertigen Bogens
§ 14Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 15Prüfungsbereich Planung und Konstruktion
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Abschnitt 4

Schlussvorschriften
§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin