Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.5.2026 I Nr. 136
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
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Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
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Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
- § 8 Grundpflichten
- § 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- § 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
- § 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- § 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 13 Betriebsstörungen, Unfälle
- § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
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Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
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Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
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Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- § 21 Straftaten
- § 22 Übergangsvorschriften
- Anhang I Symbol für Biogefährdung
- Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
- Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie