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BinSchStrO
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Zweiter Teil – Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen
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Kapitel 24 – Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße
§ 24.07 BinSchStrO
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(keine besonderen Vorschriften)
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§ 24.08