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BinSchStrO
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Zweiter Teil – Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen
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Kapitel 23 – Havel-Oder-Wasserstraße
§ 23.22 BinSchStrO
Regelungen über den Verkehr
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(keine besonderen Vorschriften)
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§ 23.23