§ 17.23 BinSchStrO Regelungen zum Sprechfunk ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. § 4.05 Nummer 3 gilt auch für eine Seilfähre.