Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

6. BinSchStrOAbweichV · Ausfertigung: 2. April 2024 · 6 Einzelnormen

Die V tritt gem. § 4 dieser V mit Ablauf d. 30.4.2027 außer Kraft

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