§ 7 BinSchAusbV
Inhalt des Teiles 1
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Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
- 1.
- die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten vier Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Suchhilfen: Fertigkeiten Prüfung Teil 1, Kenntnisse Ausbildung Prüfung, Lehrstoff Teil 1 Prüfung, bildung