§ 6 BinSchAusbV
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
📖
↗ Links
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
(2) Teil 1 soll am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres stattfinden.
(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.
(5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Suchhilfen: Ausbildungshalbjahr Prüfungsteil 1, Prüfungsteil 1 Zeitpunkt festlegen, Prüfungsteil 2 Zeitpunkt festlegen, Ausbildungsende Prüfung Teil 2, Prüfungsteil Terminplanung