Art 3 BinSchAbkGEORG

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Abweichungen von den in einer Rechtsverordnung nach Artikel 2 festgesetzten Mindest-/Höchstfrachten für Verkehrsleistungen sowie Zahlungen oder andere Zuwendungen, die einer Umgehung des festgesetzten Entgelts gleichkommen, sind verboten.

Suchhilfen: Frachtpreis umgehen, Mindestfracht überschreiten, Höchstfracht unterschreiten, Verkehrsleistung Preisverbot, Preisumgehung bei Transport, Frachtentgelt Verstoß, Verbot von Entgeltumgehung, Transportkostenregelung, gehen, schreiten, kehrsleistung, geltumgehung