Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 28.4.2015 I 670
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Bestellung von Beauftragten
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Abschnitt 2 Fachkunde und Zuverlässigkeit von Beauftragten
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Abschnitt 3 Schlußvorschriften