§ 964 BGB

Vermischung von Bienenschwärmen

Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.

Suchhilfen: Bienenschwarm einziehen, Bienenwohnung Eigentum, Bienenrechte übernehmen, Schwarm Besitzwechsel, Bienenbesitz erlöschen, Bienenwohnung fremd besetzt, Eigentum an Bienen übertragen, Bienenbestand wechseln, ziehen, nehmen, löschen, tragen