§ 964 BGB
Vermischung von Bienenschwärmen
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Suchhilfen: Bienenschwarm einziehen, Bienenwohnung Eigentum, Bienenrechte übernehmen, Schwarm Besitzwechsel, Bienenbesitz erlöschen, Bienenwohnung fremd besetzt, Eigentum an Bienen übertragen, Bienenbestand wechseln, ziehen, nehmen, löschen, tragen