§ 757 BGB

Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber

📖

Wird bei der Aufhebung der Gemeinschaft ein gemeinschaftlicher Gegenstand einem der Teilhaber zugeteilt, so hat wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache jeder der übrigen Teilhaber zu seinem Anteil in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten.

Suchhilfen: Gewährleistung Teilhaber, Gemeinschaft auflösen Zuteilung, Mangel bei Zuteilung, Haftung Teilhaber Gemeinschaftsgut, Gemeinschaftsgut Mangel Gewähr, Zuteilung Gemeinschaftsgut Rechtsmangel, Verkäufergewähr bei Teilhaberschaft, lösen, teilung